
Dieser Beitrag erschien am 18.3.2008 auf Gegen den Strom auf blog.de. Da ich Grund zur Annahme habe, daß mein Blog dort kurz vor der Löschung steht, transferiere ich alle Beiträge hierher.
Einen Beweis, daß der Verbotsantrag des türkischen Generalstaatsanwalts gegen die radikalislamische Partei AKP des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan mehr als berechtigt war, lieferte gestern Erdogan selbst ab. Die Frankfurter Rundschau berichtet über einen klaren Fall von Anlaßgesetzgebung:
Istanbul. Die türkische Regierungspartei AKP erwägt eine Verfassungsänderung, um das ihr drohende Verbot zu unterlaufen. Das Verfassungsgericht in Ankara begann am Montag mit der Prüfung des Verbotsantrags, den Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya am Freitag eingereicht hatte.
In der islamisch-konservativen AKP von Premier Tayyip Erdogan ist nun im Gespräch, die Kompetenzen des Generalstaatsanwalts bei solchen Verfahren einzuschränken: Er soll Parteiverbote künftig nur mit Zustimmung des Parlaments beantragen dürfen. Außerdem könnte man Verbote erschweren, indem man sie von der Zustimmung von acht oder mehr der elf Verfassungsrichter abhängig macht. Bisher reichen die Stimmen von sieben Richtern.
Offenbar hat da jemand gehörig Angst vorm Fluch der bösen Tat.
Zwar hat Erdogan auch opportunistische Unterstützung:
Die nationalistische Partei MHP, die mit der Regierung kürzlich bei einer Verfassungsänderung zum Kopftuchverbot kooperierte, hat bereits signalisiert, dass sie eine solche Änderung mittragen würde
doch immerhin die Opposition der einst laizistischen Türkei will nicht mitspielen:
Politiker der kemalistischen Oppositionspartei CHP halten es dagegen für rechtsstaatlich zweifelhaft, ein bereits laufendes Verbotsverfahren durch eine Gesetzesänderung zu konterkarieren.
Ganz im Stile totalitärer Regimes gibt man sich bei der AKP selbst für einen Verbotsfall gelassen und hat schon juristische Tricks auf Lager:
In Kreisen der Regierungspartei werden auch Neuwahlen erwogen. Die AKP könnte einen vorzeitigen Urnengang im März 2009 herbeiführen, zeitgleich mit den Kommunalwahlen. Falls das Verfahren gegen die AKP dann noch läuft, würde sie in der bisherigen Formation antreten, bei einem Verbot aber unter neuem Namen. Justizminister Mehmet Ali Sahin gibt sich bereits optimistisch: “Sollen sie uns doch verbieten, dann kriegen wir 50 Prozent der Stimmen!”
Nur müßte sich die AKP dann einen neuen Chef suchen:
(Chefankläger Yalcinkaya) beantragte auch fünfjährige politische Betätigungsverbote gegen 71 AKP-Mitglieder, darunter Premier Tayyip Erdogan und Präsident Abdullah Gül.
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