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Wahlgebühr für die 3-8% Wahlberechtigten zur IGGiÖ-Wahl

Anas Schakfeh

Anas Schakfeh

Wie würden Sie ein System nennen, in dem nur  3 – 8% einer Bevölkerungsgruppe wählen dürfen? Diktatur? Tyrannei? Stalinismus? Nazismus?

Wir nennen das System IGGIÖ. Oder Anas Schakfeh – der Mann, der gleichzeitig Schulinspektor in Wien und Berater Saudi-Arabiens sein kann, verkörpert wie kein anderer ein Unrechtssystem mitten in der Republik Österreich.

Denn er hat es geschafft, in einem demokratischen Staat  eine IGGiÖ-Wahl zu veranstalten, bei der nur 3 – 8% der betroffenen Bevölkerungsgruppe zur Urne schreiten dürfen. Genauere Zahlen gibt es leider nicht, da die letzte Erhebung der Anzahl der Muslime aus dem Jahre 2001 datiert.

Wir wissen nur, daß 46.000 Muslime (ohne Wien) bei der IGGIÖ, deren Vorsitzender Anas Schakfeh gute Kontakte zu deutschen Salafisten besitzt, registriert sind, wie die ÖÖN berichteten:

Anfang November waren rund 46.000 Muslime bei der IGGiÖ registriert – und das ohne die Wiener Zahlen. Al-Rawi und IGGiÖ-Präsident Schakfeh hoffen inklusive Wien auf letztendlich 100.000 bis zum Wahlgang im April.

Bei der Gesamtzahl der registrierten Moslems  gehen wir nicht von al-Rawis erträumten 100.000 aus, sondern kalkulieren mit 75.000. Dann wären – je nach Schätzung der Entwicklung des muslimischen Bevölkerungsanteils seit 2001 – zwischen 20% (bei gleichgebliebenem Bevölkerungsanteil) und 10% (bei Verdreifachung wie zwischen 1971 und 1981) der österreichischen Muslime bei der IGGiÖ registriert. Nicht vergessen: Die IGGiÖ gibt sich als Vertretung ALLER österreichischen Muslime aus.

Allerdings stellen diese Zahlen nicht die Wahlberechtigten dar:

Von den in den sieben Bundesländern 14.855 Wahlberechtigten sind 12.740 auch wählen gegangen. Die höchste Beteiligung mit mehr als 88,35 Prozent hat es in Tirol gegeben, die niedrigste mit noch immer 80,27 Prozent in Salzburg. Außergewöhnlich stark vertreten waren die Muslime in Vorarlberg, wo es 3208 Wahlberechtigte gab. Zum Vergleich: In Oberösterreich waren es nur 2806. Anfang November waren rund 46.000 Muslime bei der Glaubensgemeinschaft registriert – ohne die Wiener Zahlen

Etwa ein Drittel der Registrierten darf dann also auch tatsächlich wählen. Wir vermuten stark, daß dieser große Unterschied von Registrierten und Wahlberechtigten mit einer „Wahlgebühr“ zusammenhängt:

c) Aktives und passives Wahlrecht: Aktiv wahlberechtigt sind Muslime, die Mitglieder der betreffenden IRG sind, das 14. Lj vollendet haben, im Sprengel der IRG durch mehr als 1 Jahr ihren Hauptwohnsitz haben, im Mitgliedsregister der IRG registriert sind und den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 20 EUR für Personen, die 14-16 Jahre alt sind und 40 EUR, für Personen, die älter als 16 Jahre sind, bis zum Stichtag 26.09.2010 für alle IRGn außer der IRG – Wien und für die IRG – Wien bis zum Stichtag 27.02.2011 entrichtet haben.

Wir nehmen an, daß in Wien das Verhältnis von Wahlberechtigten und Registrierten ähnlich sein wird. Wenn wir von 75.000 registrierten Muslimen ausgehen, dürfen dann also ca. 25.000 tatsächlich wählen – bei einer Gesamtpopulation zwischen 350.000 und 750.000 sind das zwischen 3 und 8%!

Egal wie hoch der Kinderanteil ist und selbst wenn es nur 350.000 Muslime in Österreich gibt – das System der al-Rawis und Schakfehs ist nichts anderes als staatlich legitimiertes Unrecht.

Denn es geht auch anders, ganz ohne kompliziertes Registrierungsverfahren und Wahlgebühr, wie ein Blick in die katholische Pfarrgemeinderatsordnung offenbart:

1. Wahlberechtigung

  1. Wahlberechtigt (Aktives Wahlrecht) sind alle Katholiken, die
    • vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen.
      Die Entscheidung darüber ist von der Wahlkommission zu treffen.
    1. Eltern haben darüber hinaus das Recht, für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder zu wählen; und zwar hat jeder Elternteil für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind zusätzlich eine halbe Stimme.
  2. Wählbar (Passives Wahlrecht) sind wahlberechtigte Katholiken,
  • die die Erfordernisse gemäß PGO IV, 1 erfüllen und ihrer Kandidatur gemäß dieser Ordnung schriftlich zugestimmt haben
  • Für Omar al-Rawi, Wiener SPÖ-Gemeinderat und gescheiterter Vermittler von halal-Wohnungen, gibt es trotzdem Grund zum Jubeln:

    Für Al-Rawi ist die hohe Wahlbeteiligung erfreulich und überraschend. Von den in den sieben Bundesländern 14.855 Wahlberechtigten sind 12.740 auch wählen gegangen

    Der Standard, der gerne überall die Demokratie von „Rechtsextremen“ gefährdet sieht, schweigt politisch korrekt (vielleicht gibt es ja einen ZAMAN-Preisträger unter den Redakteuren)  mit allen anderen Zeitungen  selbst zu solchen Nachrichten:

    Frauenquote nahe null

    Die Frauenquote ist sehr niedrig, obwohl diese laut Glaubensgemeinschaft uneingeschränkt kandidieren dürfen. Bis jetzt wurde nur eine einzige Frau als Delegierte gewählt. Es handelt sich dabei um Nadire Mustafi vom Verein albanischer Muslime im niederösterreichischen Hollabrunn. Ihr gegenüber stehen 272 Männer in den sieben Bundesländern, die bis jetzt gewählt haben.

    Es gibt viel zu tun für Anas Schakfehs Nachfolger. Eine Wahlrechtsreform sollte oberste Priorität haben.